EU-Import & TRACES

Hunde legal und sicher aus der EU in die Schweiz importieren – mit vollem Überblick über die gesetzlichen Anforderungen.

Jährlich werden rund 24'000 Hunde aus dem Ausland in die Schweiz importiert. Viele davon stammen aus der EU. Für ethische Züchter und verantwortungsvolle Käufer ist es entscheidend, den rechtlichen Rahmen zu kennen und alle Vorschriften einzuhalten. WelpenMatch unterstützt Sie dabei – Schritt für Schritt.

Der legale Importprozess – Schritt für Schritt

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) legt die Vorschriften für den Hundeimport fest. Diese gelten sowohl für private als auch für gewerbliche Einfuhren.

1. Mikrochip & Identifikation

Der Hund muss vor der Tollwutimpfung mit einem ISO-konformen Mikrochip (ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein. Ohne gültigen Chip ist kein legaler Import möglich.

2. Tollwutimpfung & Wartefrist

Frühestens ab der 12. Lebenswoche darf geimpft werden. Danach gilt eine Wartefrist von 21 Tagen, bevor der Import stattfinden kann. Der Hund muss also mindestens 15 Wochen alt sein.

3. EU-Heimtierausweis oder TRACES-Zertifikat

Für den privaten Import genügt ein EU-Heimtierausweis. Gewerbliche Importe und Vermittlungen durch Organisationen benötigen ein TRACES-Zertifikat (INTRA oder CHED) als amtliches Begleitdokument.

4. Tierärztliche Untersuchung im Herkunftsland

Ein amtlicher Tierarzt muss den Hund innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise untersuchen und die Transportfähigkeit bestätigen.

5. Einreise & Zollmeldung

Die Einfuhr muss über einen zugelassenen Grenzübergang erfolgen. Bei gewerblichem Import ist eine Voranmeldung beim zuständigen Grenztierärztlichen Dienst erforderlich.

6. AMICUS-Registrierung in der Schweiz

Innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft muss der Hund bei einem Schweizer Tierarzt vorgestellt und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

TRACES NT – Das EU-Rückverfolgungssystem

Was ist TRACES NT?

TRACES NT (Trade Control and Expert System New Technology) ist das offizielle Online-System der EU zur Überwachung des Handels mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen. Es verarbeitet jährlich über 5,4 Millionen Dokumente und wird in über 90 Ländern genutzt.

Wann brauche ich ein TRACES-Zertifikat?

Ein TRACES-Zertifikat ist zwingend vorgeschrieben bei gewerblichem Handel, bei der Vermittlung durch Tierschutzorganisationen und wenn mehr als 5 Tiere gleichzeitig transportiert werden. Für den rein privaten Import eines einzelnen Hundes genügt der EU-Heimtierausweis.

Wie funktioniert der Prozess?

Der amtliche Tierarzt im Herkunftsland erstellt das TRACES-Zertifikat online und bestätigt die Gesundheit des Tieres. Die Schweizer Behörden werden automatisch benachrichtigt und können den Import über das System verfolgen und bestätigen.

Wichtige Verbote & Einschränkungen
  • Kupierte Hunde: Der Import von Hunden mit kupierten Ohren oder Ruten ist in der Schweiz verboten (Art. 24 TSchG).
  • Mindestalter: Hunde dürfen nicht vor der 15. Lebenswoche importiert werden (12 Wochen Tollwutimpfung + 21 Tage Wartefrist).
  • Anonymer Transport: Hunde dürfen nur von registrierten, spezialisierten Tiertransportunternehmen befördert werden. Anonyme Kurierdienste sind nicht zulässig.
  • Listenhunde: Gewisse Kantone haben Rasselisten. Informieren Sie sich vor dem Import über die kantonalen Bestimmungen.
Wie WelpenMatch ethische Züchter unterstützt

WelpenMatch hat ein umfassendes Import-Tracing-System entwickelt, das Züchtern und Käufern hilft, den gesamten Importprozess gesetzeskonform abzuwickeln – in enger Anlehnung an die Vorgaben des BLV und europäischer Behörden.

Automatische Compliance-Prüfung

Unser System überprüft automatisch alle gesetzlichen Anforderungen – von der Tollwut-Wartefrist bis zur AMICUS-Frist – und berechnet einen Compliance-Score für jeden Import.

Dokumenten-Management

Laden Sie alle erforderlichen Dokumente zentral hoch: EU-Heimtierausweis, TRACES-Zertifikat, Impfnachweise, tierärztliche Untersuchungen und kantonale Bewilligungen.

Fristen & Erinnerungen

Verpassen Sie keine Frist mehr. WelpenMatch berechnet automatisch Deadlines für die AMICUS-Registrierung, die tierärztliche Nachuntersuchung und Impfauffrischungen.

Lückenlose Rückverfolgbarkeit

Jeder Schritt im Importprozess wird auf einer Zeitleiste dokumentiert – vom Chippen über die Impfung bis zur Ankunft in der Schweiz. Volle Transparenz für Behörden und Käufer.

Zusammenarbeit mit Behörden

WelpenMatch versteht sich als Partner der Schweizer und europäischen Behörden im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Unser Ziel ist es, die Lücke zwischen Regulierung und Praxis zu schliessen.

BLV – Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Das BLV definiert die Importvorschriften und kämpft aktiv gegen den illegalen Welpenhandel. WelpenMatch setzt diese Vorschriften systematisch als digitale Compliance-Checks um und macht sie für Züchter verständlich und umsetzbar.

TRACES NT & EU-Behörden

Über das TRACES-System arbeiten die Veterinärbehörden aller EU-Länder zusammen, um den Tierhandel zu überwachen. WelpenMatch bildet den TRACES-Prozess in seinem Import-Tracking ab und hilft Züchtern, die richtigen Dokumente bereitzuhalten.

AMICUS – Die Schweizer Hundedatenbank

Jeder in die Schweiz importierte Hund muss innerhalb von 10 Tagen in AMICUS registriert werden. WelpenMatch erinnert automatisch an diese Frist und stellt sicher, dass die Registrierung nicht vergessen wird.

Vier Pfoten & Tierschutzorganisationen

Im Einklang mit den Forderungen von Vier Pfoten nach lückenloser Rückverfolgbarkeit eliminiert WelpenMatch anonyme Inserate und setzt auf vollständige Identitätsprüfung – ein entscheidender Schritt gegen den unkontrollierten Online-Handel.